Eindeutig überschuldet sind private Haushalte, wenn das Einkommen nicht mehr für den Lebensunterhalt und die erforderlichen Kreditraten ausreicht. Eine Überschuldung deutet sich in der Regel durch Warnzeichen an, bei deren Auftreten ein Gegensteuern leicht möglich ist. Eine drohende Überschuldung lässt sich beispielsweise an der stetigen Inanspruchnahme des Dispositionskredites ausmachen. Das gilt auch dann, wenn das Konto spätestens nach drei Monaten wieder ausgeglichen wird.
Ab wann besteht dringender Handlungsbedarf?
Dringender Handlungsbedarf besteht, wenn das Girokonto ständig im Minus ist und der eingeräumte Dispositionskredit häufig überzogen wird. Falls private Haushalte nicht spätestens in dieser Phase beginnen, ihre Schulden zu bekämpfen, drohen ernsthafte Folgen. Hierzu gehören Rechnungen, die erst nach der Androhung weiterer Maßnahmen bezahlt werden und die drohende Abstellung der Energieversorgung sowie die Ankündigung der Kontokündigung, wenn der Haushalt das Bankkonto nicht innerhalb kurzer Zeit ausgleicht. Die Einforderung einer eidesstattlichen Versicherung ruiniert ebenso wie die Zwangsbetreibung durch den Gerichtsvollzieher die Kreditwürdigkeit für mehrere Jahre. Sobald die Mietrückstände den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigen, bedrohen die angehäuften Schulden die Existenz.
Hilfe gegen die Überschuldung finden
Wenn Haushalte ihre Überschuldung feststellen, sollten sie so schnell wie möglich professionelle Hilfe anfordern. Je weniger ihre Schuldenlast angewachsen ist, desto leichter kann der Berater Lösungen aufzeigen. Wer bereits zur Haushaltsberatung geht, wenn er die ersten Rechnungen verspätet begleicht, wird oft bereits durch eine Veränderung des Ausgabeverhaltens und durch das Ausnutzen von Einsparpotentialen wieder schuldenfrei, ohne einen negativen Schufa-Eintrag in Kauf nehmen zu müssen.
Wenn bereits Zwangsmaßnahmen drohen, kann die Schuldenberatung ebenfalls zur Entschuldung beitragen. Der Weg dazu führt über die Einigung mit den Schuldnern und nicht selten über eine Privatinsolvenz. Diese befreit zum Ende der siebenjährigen Wohlverhaltensweise im Rahmen der Restschuldbefreiung von den noch vorhandenen Schulden, ist aber mit großen Einschränkungen und einem harten Schufa-Negativmerkmal verbunden.
Besser sparen als Schulden machen
Die regelmäßige Prüfung, ob eine Überschuldung droht, stellt einen wesentlichen Teil der Absicherung gegen diese dar. Hier geht es zu den Fragen, die Sie sich stellen müssen.
Noch effektiver ist es, als Schutzmaßnahme vor dem Entstehen von Schulden zu sparen und bei Bedarf über einen Notgroschen verfügen zu können. Reparaturen am Auto kommen nur scheinbar aus heiterem Himmel, in Wirklichkeit lassen sie sich zumindest teilweise vorhersehen. Das gilt auch für den Kauf neuer Möbel und die Klassenfahrten der Kinder.
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