Feuerwerkskörper – Wie Silvester ein Erfolg wird

Keine Feuerwerkskörper an Silvester? Für die meisten Männer ein Unding. Im Folgenden werden daher ein paar wichtige Fakten zusammengefasst, damit Silvester nicht im Desaster endet.

Nach einer Umfrage des Männermagazins „Men’s Health“ zünden 78% der Männer an Silvester Feuerwerkskörper. Doch das bunte Lichtspektakel sollte möglichst wenig kosten. Der Großteil der Befragten gibt nicht mehr als 20 Euro für Raketen und Co. aus. Investitionen von mehr als 100 Euro in Feuerwerksartikel tätigen hingegen nur 7%. Wenn es günstig sein soll ist die Verlockung sich im Ausland einzudecken groß, dennoch zünden nur 17% der Umfrageteilnehmer illegale Feuerwerkskörper. Problematischer ist hingegen schon der oftmals hohe Alkoholpegel der in der Silvesternacht herrscht. Zwei Drittel der Befragten zündet noch Raketen obwohl sie zuvor reichlich Alkohol getrunken haben.

Was man beim Kauf von Feuerwerkskörpern beachten sollte

Das oberste Gebot beim Kauf von Feuerwerkskörpern ist Sicherheit. Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass diese mit einem Prüfsiegel versehen sind. Günstig Raketen im Ausland zu erwerben klingt zwar verlockend, doch sind diese in den seltensten Fällen sicherheitsgeprüft. Die Billigraketen können im schlimmsten Fall schon am Boden explodieren und damit schwerste Verletzungen verursachen.
Am besten ist es sich vor dem Kauf bei einem Fachhändler beraten zu lassen, denn auch manche Produkte hierzulande sind von minderer Qualität. Nicht selten wird auf die China Importe ein „Made in Germany“ aufgedruckt um die nicht vorhandene Qualität vorzutäuschen. Vor allem ist dies der Fall, wenn Rohmaterialien aus China importiert worden sind, die Raketen selbst aber in Deutschland zusammengebaut wurden.
Doch nicht nur beim Kauf gibt es einiges zu beachten, auch an Silvester selbst gibt es einige Regelungen.

Wer darf an Silvester Raketen zünden und ab wann?

Generell dürfen nur in der Neujahrsnacht zwischen null und ein Uhr Feuerwerkskörper gezündet werden. Das Feuerwerk schon früher zu beginnen ist demnach offiziell eine strafbare Handlung. Für alle anderen Anlässe an denen Raketen in die Luft steigen sollen wird eine Genehmigung benötigt, die bei der jeweiligen Gemeinde beantragt werden kann.
Grundsätzlich gilt, dass nur volljährige Personen Feuerwerkskörper erwerben und zünden dürfen. Eltern, die ihren Sprösslingen Raketen besorgen, machen sich also ebenfalls strafbar.

Sicherheit beim Zünden der Raketen ist oberstes Gebot

Um Verletzungen zu vermeiden gilt es die Feuerwerkskörper niemals in Gesichtsnähe zu zünden, daher sollte besonders aufgepasst werden, dass Kinder einen ausreichenden Abstand einhalten.
Aufgrund erhöhter Brandgefahr sollten Raketen zudem niemals in der Nähe von Reetdachhäusern und Bauten aus Fachwerk gezündet werden, denn wer will schon, dass direkt am ersten Tag des neuen Jahres die Wohnung in Flammen steht. Am besten eignen sich immer freie Plätze sowie Felder.
Um das Gehör zu schonen und einem eventuellen Hörsturz vorzubeugen, sollten, der Gesundheit zuliebe, Ohrenstöpsel getragen werden. Das Zünden von Raketen wird besonders von Menschen mit empfindlichem Gehör als unangenehm empfunden.

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